Nach den in der DIN EN 13489 „Holzfußböden und Parkett – Mehrschichtparkettelemente“ benannten Toleranzen dürfen zwischen Parkettelementen Höhenversätze/Überzähne von bis zu 0,2 mm vorhanden sein. Im aktuellen Kommentar zur DIN 18356 „Parkettarbeiten“ wird gleichwohl berechtigt darauf hingewiesen, dass nach dem heutigen Stand der Technik hergestelltes Mehrschichtparkett, wenn überhaupt, erheblich geringere und auch nur vereinzelte Höhenunterschiede zu benachbarten Elementen aufweist. Zur Beurteilung tatsächlich vorhandener Höhenversätze ist es also notwendig, das Gesamtbild des Fußbodens zu betrachten. Auch ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass es sich bei der DIN EN 13489 um eine Industrienorm handelt, in welcher Grenzabmaße nach der Fertigung des Parketts benannt sind. Zur Beurteilung sich im Nutzungszeitraum einstellender Überzähne kann die Norm deshalb nicht angewendet werden.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
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