Messungen unter auskragenden Enden beziehen sich auf einen Winkel. Da auch Abweichungen von der Ebenheit innerhalb eines Gefälles vorliegen können, werden Neigung und Ebenheit getrennt gemessen und beurteilt. Für die Messung und Beurteilung der Ebenheit wird der größte Zwischenspalt zwischen Messlattenunterkante und der Fußbodenoberfläche zwischen den Auflagepunkten (Messstrecke) ermittelt. Wesentlich ist dabei, dass bei der Ermittlung des Stichmaßes (Abweichung) der größte Spalt zwischen Bauteiloberfläche und Unterkante der Richtlatte, unabhängig von der Lage des Messpunktes, jedoch in jedem Fall zwischen den beiden Auflagepunkten der Richtlatte ermittelt wird. Dagegen wird die Neigung einer Fläche in DIN 18202 als Winkelabweichung bezeichnet und durch Vergleich von zwei Höhenkoten in rund zehn Zentimeter Abstand von den Rändern der Fläche ermittelt.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
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