Bei Bauteilfugen muss der Fugenverlauf deckungsgleich mit dem Oberbelag verlaufen. Wenn es der Oberbelag erfordert, Bewegungsfugen im Flächenbereich des Estrichs zu übernehmen, dann sollte sowohl aus technischen wie auch aus optisch gestalterischen Gründen der Fugenverlauf im Untergrund mit dem Fugenverlauf im Oberbelag übereinstimmen. Gerade deshalb sind eine Fugenplanung und ein vom Planer zur Verfügung zu stellender fugenplan für die Fußbodenkonstruktion notwendig und unerlässlich. Bei Randfugen ist darauf zu achten, dass die Bewegungsmöglichkeit des Estrichs nicht eingeschränkt wird und Schallschutzanforderungen erfüllt werden. Eine Deckungsgleichheit ist hier zumindest nicht in exakter Art und Weise notwendig. Scheinfugen sollen dagegen generell kraftschlüssig geschlossen werden und müssen deshalb auch nicht mit Fugen im Oberbelag übereinstimmen.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk