Welche Vorgaben gelten bezüglich Höhenversätzen zwischen Bestandsfußböden und neu zu verlegenden Bodenbelägen in Altbauten?

Um Stolperfallen zu vermeiden, sollten Höhenunterschiede vermieden werden. In Altbauten ist dies jedoch oft nur mit großem Aufwand realisierbar. Häufig weisen gerade Flurbereiche Absätze zu einzelnen Zimmern auf, bevor ein neuer Bodenbelag verlegt wird. Die dadurch bedingten Höhenversätze könnten oft nur durch einen kompletten Rückbau der Fußbodenkonstruktionen bis auf die Rohdecken einer Wohnung beseitigt werden. Daher sind die in Neubauten geltenden Richtlinien in Altbauten nicht immer umsetzbar. Aus diesem Grund stellen Schwellenausbildungen und andere Höhenversätze nicht zwangsläufig einen Mangel dar, insbesondere dann, wenn der zuvor verlegte Bodenbelag bereits solche Versätze aufwies. Dennoch sollten vor Beginn der Bodenverlegung entsprechende Hinweise gegenüber den Auftraggebern erfolgen. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, diese Hinweise im Rahmen der Prüfpflichten schriftlich festzuhalten.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region Tübingen

Wasserwaage und Messskala zur Unebenheitsprüfung eines Fußbodens.
Abbildung: Höhenversatz im Raumübergang nach Renovierung