Welche Prüfpflichten gelten für einen Handwerker, der den Auftrag annimmt, Parkett auf einem alten Dielenboden zu verlegen?

Eine Verlegung auf alten Dielenböden ist meist mit der Herstellung eines Trockenunterbodens verbunden. Dabei greifen gleich mehrere DIN-Normen, Merkblätter und Prüfpflichten. Zum Beispiel die DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“, welche besagt, dass in Trockenbauweise erstellte Bodensysteme die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie andere Estriche, weshalb die DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“ berücksichtigt werden muss. Für Trockenunterböden aus Holzwerkstoffen gilt die DIN EN 12871 „Holzwerkstoffe – Bestimmung der Leistungseigenschaften für tragende Platten zur Verwendung in Fußböden …“. Nicht nur die genannten Normen, sondern auch das Merkblatt „Fertigteilestriche aus Holzwerkstoffen“ vom ZVPF/BEB weisen auf planerische Anforderungen an den Wärme-, Trittschall- und Brandschutz hin, genauso wie auf Tragfähigkeitseigenschaften. Auftragnehmerfirmen sollten darauf achten, nicht in diese Planungsverantwortung zu geraten.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region Hof

Nahaufnahme einer Spanplatte mit Maßband zur Höhenmessung und lockerem Schraubenansatz.
Abbildung: Unebenheiten und Geräuschbildungen nach der Verlegung von Fischgrätparkett auf Spanplatten, die auf alten Riemenböden aufgeschraubt wurden.