Die sogenannte Bestätigungsprüfung wird nur in Sonderfällen ausgeführt. Hierzu werden Proben aus dem fertigen Estrich entnommen und geprüft. Die Bestätigungsprüfung wird nur dann ausgeführt, wenn berechtigte Zweifel bezüglich der Güte des Estrichs bestehen oder wenn die Tragfähigkeit von Estrichen nachträglich beurteilt werden soll. Die Auswahl geeigneter Entnahmestellen für die folgenden Laborprüfungen sowie die Bewertung und Einordnung von Ergebnissen einer Bestätigungsprüfung ist eine Sachverständigenaufgabe. Ausschlaggebend bei der Prüfung sind zudem allein die Biegezugwerte des Estrichs. Da Estriche keine statischen Anforderungen erfüllen müssen, ist die Prüfung der Druckfestigkeit unsinnig und überflüssig. Entscheidend für das Prüfergebnis ist zudem immer der Mittelwert einer Prüfserie. Der genaue Prüfablauf wird in den Normen der DIN EN 13892 und DIN 18560 beschrieben.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk Foto Region München