Wann gelten für die Verlegung von Parkett- und Bodenbelägen die erhöhten Grenzwerte an die Ebenheit der DIN 18202?

Gemäß des Technischen Merkblatts TM 2 „Verlegen von mehrschichtig modularen Fußbodenbelägen“ sind dafür grundsätzlich Ebenheiten des Untergrundes nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 (erhöhte Anforderungen) erforderlich. Nur durch einen weitestgehend ebenen Untergrund wird dauerhaft gewährleistet, dass die Funktionalität der Click-Verbindungen auf Dauer funktionell vorliegend bleiben und es über den Nutzungszeitraum hinweg dann nicht durch das Begehen des Bodenbelags zu Schädigungen und Überbelastungen am Verbindungssystem kommt. Darüber hinaus ist es jedoch generell so, dass die normgerechte Ebenheit des Estrichs nicht zwangsläufig für das zu verlegende Parkett und/oder des Bodenbelags ausreichend ist. Insbesondere bei der Verlegung größer dimensionierter Elemente sollte dieser Sachverhalt auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region Landau an der Pfalz

Boden mit deutlichem Höhenunterschied, geprüft mit einer langen Wasserwaage.
Abbildung: Nicht funktionales Klicksystem aufgrund von Abweichungen der vom Belaghersteller geforderten Planebenheit an den Untergrund.