Sockelleisten mit aufklaffenden Bodenanschlussfugen werden immer wieder moniert. Gelten dort auch die Grenzwerte der DIN 18202?

Wenn es sich bei dem zu belegenden Untergrund um Bestandslastverteilerplatten, also alte Estriche handelt, dann gelten auch hier uneingeschränkt die Grenzwerte der DIN 18202 Tab.3 Zeile oder – wenn gesondert vereinbart – Zeile 4. Bei neuen Estrichen, insbesondere bei Zementestrichen, kommt es darauf an, ob aufklaffende Bodenanschlussfugen bereits von Anfang an vorlagen oder ob diese erst nach Abschluss der Fußbodenarbeiten entstanden. Schwimmende Zementestriche unterliegen einer baustoff-, aber auch trocknungsbedingten Schwindung. Werden auf solche, sich im Schwindprozess befindende Estriche Bodenbeläge aufgearbeitet und mit Sockelleisten versehen, kommt es durch die Bimetall-effektähnlichen Verformungsvorgänge zu Absenkungen in Rand- und Eckbereichen und schließlich zu Spaltbildungen zwischen Bodenbelag und Sockelleiste. Für solche Anschlussfugen trifft den Verleger meist keine Schuld.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region Frankfurt

Frisch verlegter Holzboden mit einer langen roten Wasserwaage zur Ebenheitskontrolle.
Abbildung: Fugen- bzw. Spaltbildungen zwischen Parkettboden und Sockelleisten, verursacht durch nachträgliche Rückverformung des Zementestrichs.