Belastungen, denen Estriche ausgesetzt sind, bezeichnet man als Verkehrslasten. Hauptsächlich wird eine Fußbodenkonstruktion auf Zug beansprucht. In der DIN 18560-2 werden die erforderlichen Estrichdicken und die mit diesen Dicken erreichbaren Biegezugfestigkeiten benannt. Die je nach Flächennutzung erforderlichen Verkehrslasten sind in der DIN EN 1991-1-1 dargestellt. Die Mindestnenndicke eines schwimmenden Zementestrichs muss generell 45 Millimeter betragen, so auch die Rohrüberdeckung bei flächenbeheizten Zementestrichen. Für Wohnräumlichkeiten ist eine Estrichnenndicke von 50 Millimetern, um die üblicherweise auftretenden Verkehrslasten problemlos und schadensfrei aufzunehmen. Bei einer innenliegenden Fußbodenheizung und oder -kühlung muss über dem Rohrsystem eine Mindestdicke von 45 Millimetern vorliegend bleiben.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk