Endbehandelte versiegelte Oberflächen bedürfen im Normalfall keiner weiteren Maßnahmen durch den Parkettleger. Oxidative geölte Parkettoberflächen sind im Regelfall nach der Fertigstellung noch einzupflegen. Darunter wurde früher richtigerweise verstanden, dass die Parkettoberfläche mit dem entsprechenden Pflegeöl des Herstellers, in ähnlicher Schichtdicke wie beim Aufbringen einer Möbelpolitur, eingepflegt wird. Gleichwohl ist es heute so, dass oberflächenfertig geöltes Parkett in den Verkauf gebracht wird, welches nur mit einer hauchdünnen Ölschicht versehen ist. Auch bei solchem Parkett ist herstellerseitig häufig nur eine Pflegemaßnahme als Endbehandlung beschrieben. Da solche Oberflächen jedoch kaum als nutzungsgeeignet und/oder als endbehandelt bezeichnet werden können, ist es notwendig, solche „geölten“ Parkettoberflächen nach dem Verlegen dann tatsächlich zu ölen und nicht nur einzupflegen.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
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