Experte Thomas Allmendinger: Die meisten Hersteller von Designbodenbelägen weisen in ihren Pflegeanleitungen speziell auf die Gefahren von Verfärbungen durch bestimmte Chemikalien und eingefärbte Stoffe hin. Insbesondere wird hier auf mögliche Schäden bei der Anwendung von Alterungsschutzmitteln in Gummi und gefärbten Gummigleitern bei der direkten Auflage auf den Fußboden aufmerksam gemacht. Entscheidend ist jedoch, dass die Pflegeanleitung vom Bodenleger an den Kunden nachweislich übergeben wird. Dies sollte unbedingt bereits mit der Angebotsabgabe geschehen, da nur dann der Auftraggeber die Möglichkeit hat, sich aufgrund solcher „Nachteile“ eventuell für einen anderen Bodenbelag zu entscheiden. Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Hersteller von Designbelägen bereits auf diesbezügliche Problematiken hinweisen, kann hier durchaus eine generelle Hinweispflicht abgeleitet werden.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk