Generell sollten Randdämmstreifen erst nach der Belagsverlegung abgeschnitten werden. Die größte Gefahr geht jedoch von einlaufenden Spachtelmassen in die Randfuge aus, was unter anderem zu Schallbrücken führt. Gleichwohl ist es nicht immer möglich, den Randdämmstreifen erst nach der Verlegung eines Bodenbelags abzuschneiden. Beispielsweise ist es bei der Verlegung von Hochflor-Teppichen technisch kaum machbar, den Randstreifen nachträglich abzuschneiden. Dasselbe gilt dann, wenn – wie heute im modernen Wohnungsbau üblich – nur schmale Sockelleisten bei elastischen Bodenbelägen oder auch Parkettfußböden anzubringen sind. Hauptsächlich und maßgeblich kommt es darauf an, dass sich dadurch keine Nachteile einstellen. Das Abschneiden eines Randdämmstreifens vor der Verlegung des Bodenbelags per se begründet noch keinen Mangelsachverhalt.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
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