Müssen Epoxidharzabsperrungen für die Weiterverarbeitung mit Bodenbelägen zwangsläufig abgequarzt werden?

Epoxidharzabsperrungen werden vorwiegend zum Absperren erhöhter Feuchtigkeit aus zementären Untergründen eingesetzt. Dafür muss das Epoxidharz immer in zwei Schichten aufgetragen werden… Sollen bei der Weiterverarbeitung zementäre Spachtelmassen- und/oder Mörtelschichten aufgebracht werden, ist es zwingend notwendig, das Epoxidharz in der obersten Schicht im Überschuss mit Quarzsand abzustreuen. Anders verhält es sich, wenn auf der Epoxidharzabsperrung eine direkte Verklebung von Parkett mittels Reaktionsharzklebstoffen erfolgen soll. Von den meisten Hilfswerkstofflieferanten wird dann eine Direktverklebung freigegeben, wenn diese innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (meist 48 Stunden) erfolgt. Die Praxis zeigt jedoch, dass das zur Verfügung stehende Zeitfenster oft überschritten wird und es deshalb zu Schäden kommt. Daher sollte man sehr genau prüfen, ob auf ein Abquarzen verzichtet werden kann.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region Pforzheim

Fehlendes Laminatstück mit darunter liegendem Bodenuntergrund und Aluminiumfolie als Feuchtigkeitsschutz.
Abbildung: Ablösung von Mosaikparkett zwischen Klebstoff und Epoxidharz aufgrund fehlender Quarzabsandung