Können Parkett- und Bodenleger bedenkenlos Abzüge vom ermittelnden Feuchtegehalt zur Belegreife bei beschleunigten „Schnellestrichen“ vornehmen?

Nein. Bei sogenannten beschleunigten Estrichen handelt es sich – im Gegensatz zu tenären Schnellzementestrichen (SZ-T), um Systeme, bei denen keine nennenswerte chemische Bindung des Anmachwassers erfolgt. Während bei SZ-T-Systemen ein Großteil des Anmachwassers durch Reaktionen mit hydraulischen Bindemitteln chemisch gebunden wird, erfolgt die Austrocknung beschleunigter Estriche ausschließlich physikalisch, durch Verdunstung. Vor diesem Hintergrund ist die pauschale Anwendung eines Abzugs vom ermittelten Feuchtegehalt, wie er mitunter von Herstellern entsprechender Trocknungsadditive empfohlen wird, aus fachtechnischer Sicht nicht zu rechtfertigen. Die Freigabe zur Belegung darf gegenüber dem Parkett- und Bodenleger ausschließlich durch dessen Auftraggeber erfolgen, da zwischen dem Estrichleger oder dessen Materiallieferanten und dem Verlegebetrieb kein Vertragsverhältnis besteht.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region Schweinfurt

Ablösung eines Designbelags infolge der Verlegung auf einem beschleunigten Estrichsystem mit abweichenden Grenzwerten hinsichtlich der zulässigen Belegreife.
Abbildung: Ablösung eines Designbelags infolge der Verlegung auf einem beschleunigten Estrichsystem mit abweichenden Grenzwerten hinsichtlich der zulässigen Belegreife.