Können fest anhaftende Klebstoff- und Spachtelmassenreste an Altuntergründen belassen werden oder müssen diese vollständig entfernt werden?

Viele Hersteller von Spachtelmassen verweisen in ihren Fachinformationen häufig darauf, dass lose Klebstoff- und Spachtelmassenreste zu entfernen sind oder alte Klebstoffe weitestgehend entfernt werden sollen. Fest anhaftende Materialreste, welche an sich keine Haftungsminderung verursachen können, werden dagegen meist als geeigneter Spachteluntergrund angesehen. Dabei wird oft nicht berücksichtigt, dass belassene Klebstoffreste und andere fest anhaftende Substanzen – außer zu Haftungsbeeinträchtigungen – auch zu Wechselwirkungen mit neuen Materialien führen können. Dies kann im Nutzungszeitraum zu unangenehmen und nicht hinzunehmenden Geruchsbildungen führen. Aus diesem Grund sollten auch fest anhaftende Materialschichten, wie Klebstoff- oder Spachtelmassenreste, immer vollständig von zu bearbeitenden Untergründen entfernt werden.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk