Ist nach Abschluss von Bautrocknungsmaßnahmen nach Wasserschäden sicher, dass Parkett-/Bodenbelagsarbeiten unbedenklich durchgeführt werden können?

Die Trocknung einer Fußbodenkonstruktion einschließlich ihrer Dämmschichten, findet üblicherweise über das Einblasen von trockener Luft unter Druck, dem sogenannten Vakuum- oder Saugverfahren statt. Dabei wird über die Randfugen oder durch Kernbohrungen hergestellte Zugänge im Flächenbereich dann die feuchte Luft aus der Estrichdämmschicht abgesaugt. Die Beendigung einer solchen Zwangstrocknung wird meist jedoch nur über entsprechende Luftfeuchtigkeitswerte festgestellt. Die bloße, gegebenenfalls auch schriftliche Mitteilung über eine erfolgreiche Beendigung der Estrichtrocknung ist für Parkett- und Bodenleger nicht ausreichend, um mit den Arbeiten beginnen zu können. Auch nach solch vermeidlich abgeschlossenen Trocknungsmaßnahmen ist es für Auftragnehmer von Parkett- und Bodenbelagsarbeiten unbedingt erforderlich und verpflichtend, die Belegreife des Estrichs durch die Prüfung mittels Calciumcarbid-Methode festzustellen.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region Straubing

Raum mit Trocknungsgeräten und Schläuchen zur Sanierung eines beschädigten Fußbodens.
Abbildung: Auch und insbesondere nach einem Wasserschaden sollte die Belegreife des Estrichs geprüft werden