Ist die Verklebung eines Bodenbelags automatisch mangelhaft, wenn die Verlegung unter Verwendung eines anderen Klebstoffs durchgeführt wird?

Die Positivlisten von Bodenbelagsherstellern bezüglich darin aufgeführter Klebstoffe beziehen sich darauf, dass die darin genannten Klebstoffe vom Hersteller im Verbund mit dem Belag geprüft und für geeignet befunden worden sind. Wird jedoch ein anderer Klebstoff angewendet, der nicht in besagter Liste enthalten ist, lässt sich daraus nicht automatisch ein Mangelsachverhalt ableiten. Ganz bestimmt besteht kein Mangel, wenn der Klebstoffhersteller ein Produkt für die Verlegung eines Bodenbelags freigibt, selbst wenn dieser beim Hersteller des Bodenbelags nicht gelistet ist. Im Wesentlichen kommt es darauf an, dass sich nach der Fertigstellung der Bodenbelagsarbeiten der Erfolg einstellt. Soll heißen: Sind keine Arretierungsproblematiken oder Ähnliches vorhanden, ist die Verlegung im technischen Sinne als ordnungsgemäß und mangelfrei zu bezeichnen.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region München

Detailaufnahme eines beschädigten Bodenbereichs mit Teppichübergang.
Abbildung: Kantenaufstippungen an Teppichfliesen durch den Einsatz einer vom Belaghersteller für die Klebung nicht freigegebenen Fixierung.