Inwieweit müssen Hohlstellen im Flächenbereich von Parkettfußböden vom Auftraggeber denn toleriert werden?

In der zweiten Kommentierung der DIN 18356 „Parkettarbeiten“ von 1996 wurde für die Klebung von Parkett eine Unterseitenbenetzung von 40 Prozent als ausreichend und damit ordnungsgemäß angesehen. Dies bedeutet, dass bis zu 60 Prozent der Elementunterflächen keinen Kleberkontakt aufweisen müssen. Die Prozentangaben für die Verklebung in dieser älteren Kommentierung der DIN 18356 „Parkettarbeiten“ bezogen sich jedoch auf ein Einzelelement, eine Einzeldiele, einen Einzelstab, und dass der Klebstoff verteilt darauf vorliegt. Hohllagen, welche aus einer nur teilflächigen und mithin nur einseitigen Klebung resultieren oder sich gar über mehrere Elemente/Dielen/Stäbe erstrecken, sind dagegen unzulässig und stellen ein Defizit dar. Dies kann eine gerechtfertigte Beanstandung nach sich ziehen und muss vom Auftraggeber nicht hingenommen werden.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region Marburg

Entfernte Holzbodenplatten mit sichtbarer Verklebung und darunterliegenden Rohren.
Abbildung: Aufwölbungen innerhalb einer Parkettfußbodenfläche. Eine nur teilflächig Klebung von Parkettdielen ist kann auch dann mangelhaft sein, wenn diese über die Gesamtfläche eine höhere Unterseitenbenetzung mit Klebstoff als 40 % aufweist.