In Krankenhäusern müssen Bodenbeläge fugenfrei und desinfektionsmittelbeständig sein. Inwieweit ist die Verlegung von Parkettfußböden in Altenheimen zulässig?

Bodenbeläge in Heimen der Alten- und Langzeitpflege müssen durchaus nicht immer den klinischen Anforderungen entsprechen, wie sie zum Beispiel in Behandlungsräumen von Arztpraxen und Krankenhäusern sowie Pflegestationen zur Versorgung akut Kranker postuliert werden. Dennoch gelten in Bereichen zur Versorgung bettlägeriger Schwerst-Pflegebedürftiger und fortgeschritten Demenzkranker, Gerontopsychiatrie, Langzeitbeatmete, Bewohnern mit chronischen, täglich aufwändig zu versorgenden Wunden und der Pflege von akut Infizierten dieselben Vorschriften, weshalb Parkettfußböden hier nicht verlegt werden dürfen. Generell sollten Fußböden für Alten- und Altenpflegeheimen pflegeleicht, punktuell chemisch desinfizierbar und nass zu reinigen sein. Dies trifft auf Parkettfußböden generell nicht und auch auf Designbodenbeläge nur bedingt zu, weshalb zumindest Parkettfußböden hier prinzipiell nicht sinnvoll sind.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region Hof

Nahaufnahme eines stark beanspruchten Bodens mit sichtbaren Schäden.
Abbildung: Parkettfußböden in Pflegeheimen sind in Aufenthaltsräumen zwar prinzipiell zulässig, jedoch wenig sinnvoll