Geschützt: Immer wieder müssen risikobehaftete Altuntergründe belegt werden. Wie kann sich der Auftragnehmer vor Gewährleistungsansprüchen schützen?

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Beschädigter Bodenbelag mit großflächiger Abplatzung und freigelegtem Untergrund.
Abbildung: Ablösung einer aufwändig sanierten Altestrichfläche mit anhaftenden alten Klebstoff- und Spachtelmasserückständen auf einem maroden Altuntergrund