Hat ein Parkettleger eine Pflicht zur Prüfung der Lieferfeuchte von Zweischichtparkett oder muss er sich auf die Herstellerangaben verlassen können?

Eine Prüfpflicht hinsichtlich des Feuchtegehalts von Zwei- und Mehrschichtparkett besteht nicht. In der DIN EN 13489 „Mehrschichtparkett“ heißt es, dass das einzige geeignete Verfahren zur Messung des Feuchtegehaltes von Mehrschichtparkett das Darrverfahren ist. Das elektrische Messverfahren kann nur für eine Schätzung des Feuchtegehaltes angewendet werden. Da Handwerker üblicherweise nicht über die Möglichkeit verfügen, gravimetrische Feuchtigkeitsmessungen anzuwenden, kann auch keine diesbezügliche Prüfpflicht bestehen. Auch wenn die Normen für Massivparkett im Gegensatz zu Mehrschichtparkett auf die elektrische Messung verweisen, ist gleichwohl kritisch zu hinterfragen, weshalb vielfach daraus eine Prüfpflicht für Handwerker abgeleitet wird. Letztlich stellt der Feuchtegehalt eine vom Hersteller/Lieferant des Parketts zugesicherte Eigenschaft dar.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk