In der Tat sind in Arztpraxen besondere Anforderungen zu beachten. In Deutschland gelten spezielle Hygiene- und Reinigungsvorschriften für Gesundheitsbereiche, die das Bundesgesundheitsamt vorschreibt. Diese werden in den Leitlinien des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht. Designbeläge dürfen demnach aufgrund gesundheitsrelevanter Anforderungen unter anderem nicht in Behandlungs- oder Sterilräumen verlegt werden. Als geeignete Bodenbeläge gelten hier Beläge, die fugenlos und flüssigkeitsdicht verlegt werden können, was bei Designbodenbelägen nicht zu erreichen ist. Insbesondere ist zu bedenken, dass auch in Arzt- oder Zahnarztpraxen gesundheitliche Gefahrensituationen entstehen können, welche in Desinfizieren der hier verlegten Fußbodenausstattung erforderlich machen. Auch wenn dieser Sachverhalt oft aus gestalterischen Gründen ignoriert wird, können daraus für planer und Verleger große Probleme entstehen.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
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