Nein, diese Regelung gilt lediglich für Mehrschichtparkett: In der dafür gültigen DIN EN 13489 „Mehrschichtparkettelemente“ ist unter Punkt 4.4.1 (Allgemeine Regeln) beschrieben, dass drei Prozent der Stäbe in einem Los aus anderen Sortierklassen stammen dürfen. Begründet wird das durch die Erlaubnis der Möglichkeit unvermeidbarer Unterschiede in den Sortierklassen. Weiterhin heißt es in der besagten Norm, dass alle zusätzlichen Stäbe aus anderen Sortierklassen zulässig sind, so lange das Gesamtbild des Fußbodens nicht beeinträchtigt wird. Diese Regelung, die den Besonderheiten bei der Fertigung von Mehrschichtparkettelementen Rechnung trägt, gilt nicht für die anderen in der europäischen Norm aufgeführten Parkettarten.
Massive Parkettarten wie Stab- oder Mosaikparkett müssen also den angegebenen Sortierungsvorschriften in vollem Umfang enstprechen.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk