Gilt das Verbot des Entfernens überstehender Randstreifen lediglich vor Beginn der Spachtelarbeiten oder ist es auch auf das Verkleben von Belägen anzuwenden?

Generell sollten Randdämmstreifen erst nach der Belagverlegung abgeschnitten werden. Auch wenn die größte Gefahr von Spachtelarbeiten ausgeht, können durch andere in die Randfuge einlaufende Materialien Schallbrücken entstehen. Insbesondere hartplastische Klebstoffe führen gleich Spachtelmassen zu starren Verbindungen. So können z. B. Pulverklebstoffe thermische Längenänderungen von schwimmenden Estrichsystemen so behindern, dass es zu Verformungen/Rissbildungen an der Estrichplatte kommt. Auch unabsichtlich in die Fuge eingetragene Verschmutzungen und/oder starre Belagreste können den Rand/Wandabstand verringern und Schaden anrichten. Vor allem bei thermoplastischen Gussasphaltestrichen kann eine Verkleinerung der Bewegungsmöglichkeit zu gravierenden Schäden führen; ggf. muss man fehlende/entfernte Randdämmstreifen neu anbringen.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk