Nein. Die fehlende vertikale Bewegung allein reicht nicht aus, um Estrichergänzungen als geeigneten Untergrund, insbesondere für elastische Bodenbeläge, zu bewerten. Entscheidend ist, ob die ergänzten Bereiche untereinander und zum Bestandsestrich dauerhaft kraftschlüssig verbunden sind und zugleich horizontale Längenänderungen sicher aufgenommen beziehungsweise schadlos abgebaut werden können. Fehlen fachgerechte Verharzung mit ausreichender Tiefenwirkung, belastbare Querverbindungen oder eine stabile Verbindung der einzelnen Estrichelemente, verbleibt ein erhebliches Risiko späterer Schadensentwicklungen. Hierzu zählen Abrisse in der Spachtelmasse, Wurmfaltenbildungen, Belagsablösungen sowie dauerhaft verbleibende Unebenheiten im Oberbelag. Gerade elastische Bodenbeläge zeichnen Bewegungen des Untergrundes deutlich nach. Maßgeblich ist daher nicht nur die momentane Funktionalität, sondern die dauerhafte Funktionssicherheit über den vorgesehenen Nutzungszeitraum.
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