Gelten für die notwendigen Feuchteprüfungen eines nach einem Wasserschaden getrockneten, schwimmenden Estrichs die gleichen Belegreife-Anforderungen wie üblich?

Die Anforderungen hinsichtlich der Feststellung zur Belegreife für Estriche gelten grundsätzlich immer. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrockneten Estrich aufgrund eines Wasserschadens handelt oder ob ein Estrich alt oder neu ist. Die Ergebnisse zur Feststellung einer erreichten Trockenheit nach Bautrocknungsmaßnahmen werden oftmals über Luftfeuchtemessungen am Abluftschlauch des Trocknungsgeräts festgestellt. Selten ist nach einer Trocknung eine Belegreife mittels einer CM-Messung festgestellt worden. Aus diesem Grund ist es gerade nach einem Wasserschaden unbedingt erforderlich, eine CM-Messung durchzuführen. Einen Gewährleistungsübergang auf die Bautrocknungsfirma bezüglich möglicher zukünftiger Feuchteschäden gibt es ohne vertragliche Vereinbarung nicht. Daher grundsätzlich immer eine CM-Messung zur Feststellung der Belegreife durchführen!

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk