Gelten die Prüfpflichten der DIN 18365 Bodenbelagarbeiten auch für direkt genutzte Fußböden aus Spachtelmassen, sogenannten Designspachtelmassen?

Gleichwohl des Sachverhalts, dass Spachtelmassen der DIN EN 13813 Estrichmörtel und Estrichmassen zugeordnet sind, handelt es sich dabei um einen Bodenbelag. Im verbändeübergreifenden Kommentar zur DIN 18365 wird dazu folgendes ausgeführt: „Die Prüfpflicht ist in allen ATV angeführt und mit geringen Abweichungen gleichlautend formuliert… Der Verarbeiter von Bodenbelägen muss die Kenntnisse besitzen, um beurteilen zu können, ob der Untergrund für die von ihm aufzubringenden Bodenbeläge geeignet ist und ob schädigende Einflüsse auf das aufzubringende Bodensystem zu erwarten sind“. Weitergehend empfiehlt es sich, insbesondere vor der Verlegung einer Designspachtelmasse/eines Designestrichs, produkttypische und hier zu erwarten stehende Unregelmäßigkeiten im Vorfeld mit dem Auftraggeber zu besprechen bzw. schriftlich zu fixieren. Hier muss insbesondere das BEB-Merkblatt 8.9 „Designestriche“ beachtet werden.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region Amberg

Glatter Estrichboden mit sichtbaren Unebenheiten.
Abbildung: Bearbeitungsspuren und Einschlüsse in der Oberfläche einer Designspachtelmasse