Designestriche haben in der Bewertung durch Sachverständige eine Sonderstellung inne, denn die Leistung ist individuell und nicht wiederholbar. Gibt es dennoch Grundsätze?

Für eine technische Bewertung der Designestriche sind die gleichen Maßstäbe anzusetzen, die prinzipiell für die Beurteilung von Estrichen gelten. Das heißt, dass auftretende Unebenheiten außerhalb der gültigen Toleranzen nach der DIN 18202 auch bei Designestrichen nicht mit einem Verweis auf die individuelle Gestaltung verworfen werden können. Der Erwerber eines Designestriches kann aber nicht erwarten, dass dieser weit über Normenanforderungen hinaus mit wesentlich besseren Eigenschaften als andere Estriche ausgestattet sein muss. Prinzipiell handelt es sich bei Designestrichen um eine sehr beratungsintensive Handwerkskunst. Endkunden sollten vor der Bestellung – am besten schriftlich – über mögliche negative Punkte, die der Einbau eines Unikatestrichs mit sich bringen könnte, informiert werden. An diesem Beratungsprotokoll orientiert sich der Sachverständige.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk