Beschleunigte Estriche liegen im Trend. Wie schätzen Sie den Anteil gegenüber herkömmlichen Estrichen in Ihrer Region ein?

Mittlerweile liegt der Anteil beim Einbau von beschleunigten Estrichen mit Sicherheit bei 50 Prozent und mehr, Tendenz steigend.

Ist es der Preis- oder der Zeitdruck, der die Nachfrage nach beschleunigten Estrichen antreibt?

Beides. Vor allem ist es jedoch auch die Unkenntnis mancher Planer, die zu dem hohen Anteil dieser Systeme führt. Die Sachkenntnis, worin die Unterschiede zwischen einem Schnellestrich und einem beschleunigten Estrich bestehen, ist meist schlicht nicht vorhanden.

Über beschleunigte Estriche wird immer noch viel diskutiert. Ist das aus Sicht des Sachverständigen gerechtfertigt?

Die Diskussionen gibt es nach wie vor in gleich hohem Aufkommen wie dies immer der Fall war. Auch dies liegt in der Tatsache begründet, dass bei einem Bauvorhaben mindestens eine Partei – oft der Planer – nicht über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, um was es sich bei einem Beschleuniger genau handelt und in wessen Verantwortung die Funktionalität und die Freigabe zur Belegung des Estrichs liegt.

Gibt es Risiken für den Auftragnehmer von Bodenbelägen, auf solchen Konstruktionen zu arbeiten?

Die gibt es immer dann, wenn der Feuchtegehalt des Estrichs zur Belegreife mit höheren Werten angegeben wird als den geltenden Belgreifgrenzwerten von 2,0 CM% und 1,8 CM% (Fh). Höhere Werte als die allgemein anerkannten Belegreifangaben sollten immer zu einer Bedenkenanmeldung des Auftragnehmers von Parkett- und Bodenbelägen führen.

Wo liegen die Vor- und Nachteile dieser Estriche?

Die Vorteile liegen eindeutig in einer kürzeren Trocknungszeit im Verhältnis zu konventionell eingebauten Estrichsystemen. Durch den Einsatz von Beschleunigern kann der Wassereinsatz reduziert werden. Je weniger Überschusswasser in einem Estrich vorhanden ist, desto schneller ist der Belegreifwert erreicht. Die Nachteile liegen hauptsächlich darin, dass gleichwohl des reduzierten Wasseranteils die physikalischen Bedingungen und Voraussetzungen für eine Trocknung vorliegen müssen.
Zudem werden oftmals weder die Herstellerangaben zum Mischen und Einbau des Estrichs eingehalten noch die Vorgaben für die Zeit nach dem Einbau des Estrichs beachtet und befolgt. Außerdem ist bei einem über den Vorgaben zur Belegreife liegendem Grenzwert die Freigabe des Estrichlegers erforderlich, da Auftragnehmer von Parkett- und Bodenbelägen keine Möglichkeit haben, die Funktionalität solcher Estrichsysteme zu prüfen. Dies erfordert weitergehend die Freigabe des Auftraggebers, da Estrich- und Oberbelagleger kein Vertragsverhältnis miteinander verbindet.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk