Bei der Trocknung von Zementestrichen kommt es infolge der Tatsache, dass eine Trocknung von oben nach unten stattfindet, zu baustoffbedingten Verkürzungen der Estrichplatte. Dies hat ein Aufschüsseln der Ränder des Estrichs zur Folge. Mit zunehmender Trocknung kommt es zu einer Rückverformung, welche gleichwohl nicht mit dem Erreichen der Belegreife des Estrichs beendet ist, sondern sich bis zum Erreichen der Ausgleichsfeuchte des Estrichs fortsetzt. Insoweit liegt es in planerische Verantwortung zu entscheiden, ob auf eine Verfugung bis zum Erreichen der Ausgleichsfeuchte verzichtet wird oder aber, ob gegebenenfalls ein teureres Schnellestrichsystem zum Einsatz gebracht wird, bei welchem nicht mit langanhaltenden Bauteilveränderungen zu rechnen ist. Aus diesem Grund stellt ein Fugenabriss keine Mangelhaftigkeit dar, welche der Bodenleger zu verantworten hat.
Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
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