Geschützt: Immer wieder müssen risikobehaftete Altuntergründe belegt werden. Wie kann sich der Auftragnehmer vor Gewährleistungsansprüchen schützen?
Abbildung: Ablösung einer aufwändig sanierten Altestrichfläche mit anhaftenden alten Klebstoff- und Spachtelmasserückständen auf einem maroden Altuntergrund