Können herstellerseitige Forderungen nach Probeverklebungen bei Trockenklebstoffen spätere Ablösungen ausschließen?

Probeverklebungen dienen dazu, die unmittelbare Verarbeitungseignung eines Klebstoffsystems unter den konkreten Objektbedingungen kurzfristig zu überprüfen. Sie ermöglichen die Beurteilung der primären Haftkraft sowie der Verarbeitungseigenschaften nach einer üblichen Reifezeit von 48 bis 72 Stunden bis zu wenigen Tagen, abhängig von klimatischen Bedingungen und Materialart. Für im späteren Nutzungszeitraum auftretende Ablösungen können fehlende oder innerhalb der allgemein anerkannten Beobachtungsfristen beurteilte Probeverklebungen jedoch nicht verantwortlich gemacht werden. Die Zweckbestimmung der Probeverklebung ist auf die kurzfristige Einschätzung des Systems begrenzt und ersetzt keine Langzeitbeurteilung über Monate oder Jahre hinweg, wie sie bei Trockenklebstoffen wie Klebefolien erforderlich wäre, um Alterungseinflüsse umfassend zu bewerten.

Publikation aus der Fachzeitschrift bwd: Forum Handwerk
Foto Region München

Eine Probeverklebung mit einem rechteckigen, beige-braunen Verbundmaterial. Das Material zeigt deutliche Falten und Spannungen in der Oberfläche. Links unten wurde ein rechteckiger Ausschnitt herausgeschnitten.
Abbildung: Ablösung eines mit Klebefolie fixierten Designbelags nach rund einem Jahr Beanspruchung.